Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

BEHG-Paket
BEHG Beratung und Begleitung
Inverkehrbringer von Brennstoffen benötigen erfahrene Emissionshandelsberater gemäß dem neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einrichtung interner Berichtsprozesse, sondern auch bei der Ermittlung und Überwachung der Emissionsmengen der vertriebenen Brennstoffe.
Sie haben Last-Minute-Fragen an Emissionshändler.com rund um den Überwachungsplan? Mailen Sie Emissionshändler.com, wir melden uns direkt bei Ihnen, um eventuell noch rechtzeitig oder auch im Nachhinein für Sie abzugeben. Ansonsten drohen hohe Bußgelder, wie auch die Kanzlei re-Rechtsanwälte in ihrem Blog schreibt.
Bereiche im BEHG

Sie bringen Brennstoffe in Verkehr? BEHG-Pflicht!
Sie bringen Brennstoffe in Verkehr? BEHG-Pflicht!
Das deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe begann am 01.01.2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es betrifft Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Diesel und Ottokraftstoffe in Verkehr bringen. Ab 01.01.2023 werden auch Koks, Kohle und Schmieröle sowie sonstige Festbrennstoffe erfasst. Ab 2024 gilt dies dann auch noch für die Verbrennung von Abfällen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie "Inverkehrbringer" sind, bieten wir Ihnen umfassende Informations-, Beratungs- und Serviceleistungen an, basierend auf unserer Erfahrung im EU-Emissionshandel (EU-ETS) seit 2005. Wir helfen Ihnen, rechtskonform im nationalen Brennstoffemissionshandel zu agieren und wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Optimaler Start im nEHS:
Gute Vorbereitung ist alles!
Optimaler Start im nEHS:
Gute Vorbereitung ist alles!
Wenn Sie nEHS-pflichtig sind und bisher wenig Zeit für die erforderlichen administrativen Aufgaben hatten, sind wir hier, um Sie zu unterstützen. Insbesondere, wenn Sie mitten in den Emissionsberichtsarbeiten für das letzte Jahr stecken und ab 2023 am nEHS teilnehmen müssen. Wir helfen Ihnen, Ihr Brennstoffportfolio zu überprüfen, unternehmensinterne Prozesse zu strukturieren, Überwachungspläne und Emissionsberichte zu erstellen sowie das vorgeschriebene nEHS-Registerkonto zu führen. Unsere Unterstützung minimiert erheblich die finanzielle und administrative Belastung, die das BEHG für Sie mit sich bringt.

Der Überwachungsplan im nEHS
Der Überwachungsplan im nEHS
Der Überwachungsplan ist entscheidend für die Dokumentation von Brennstoffen und die internen Methodiken zur Emissionsmessung und -berechnun. Gemäß § 6 (4) BEHG erfordern wesentliche betriebliche Änderungen eine Aktualisierung des Plans, bei der wir Ihnen gerne helfen. Wir gewährleisten, dass Ihr Überwachungsplan stets aktuell ist und die nEHS-Richtlinien erfüllt. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen, und wir erstellen Ihnen umgehend ein maßgeschneidertes Angebot.

Der Emissionsbericht im nEHS
Der Emissionsbericht im nEHS
Der Emissionsbericht erfasst die Emissionen, die durch die im Kalenderjahr vertriebenen Brennstoffmengen Ihres Unternehmens entstehen. Dies geschieht auf Grundlage des aktuellen Überwachungsplans.
Es ist von größter Bedeutung, dass der Emissionsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, da ein Bericht, der diesen Vorgaben nicht gerecht wird, erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall sogar die Existenz Ihres Unternehmens gefährden könnte.

DEHSt-Plattform und die elektronische Signatur QES
DEHSt-Plattform und die elektronische Signatur QES
Die DEHSt-Plattform ist eine webbasierte Portalanwendung, die als Datenerfassungssystem für alle compliance-pflichtigen Unternehmen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) dient. Hier werden sämtliche Berichte und Anträge erstellt und elektronisch signiert an die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) übermittelt. Zukünftig erfolgt die Prüfung von Überwachungsplänen, Emissionsberichten und anderen angeforderten Daten durch die DEHSt ausschließlich über diese Plattform. Die Dokumente müssen für die Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) aufweisen.

Doppelbelastung
durch nEHS und EU-ETS
Doppelbelastung
durch nEHS und EU-ETS
Die Einführung des deutschen nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) schafft ein paralleles System neben dem bestehenden europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Dies führt zu einer potenziellen Doppelbelastung für EU-ETS-pflichtige Betreiber, die sowohl dem EU-ETS als auch dem deutschen BEHG unterliegen. Diese Betreiber müssen nun Brennstoffe zu höheren Kosten beziehen und zusätzlich Zertifikate im Rahmen des EU-ETS erwerben, um ihren Verpflichtungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) nachzukommen.
Gemäß § 11 EBeV 2022 entfällt für den Inverkehrbringer von Brennstoffen an EU-ETS-Anlagen die Notwendigkeit zum Zertifikatserwerb und zur Kostenweitergabe. Bei möglicher Doppelbelastung für die EU-ETS-Anlage kann der Betreiber gemäß § 11 Absatz 2 BEHG nachträglich finanziell kompensiert werden.

Zertifikatemanagement im nEHS
Zertifikatemanagement im nEHS
Als Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen Sie seit 2021 einen Bestand an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) verwalten. Ein effizientes Zertifikatemanagement, das Ihren Bedürfnissen entspricht und rechtzeitig Handelsentscheidungen ermöglicht, ist entscheidend für eine erfolgreiche wirtschaftliche Strategie im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Ein professionell geführtes Zertifikatemanagement vermeidet teure Nachkäufe, minimiert Verluste durch abgelaufene nEZ, berücksichtigt Optionen am Sekundärmarkt, spart Zeit und Nerven und sichert Ihnen entscheidende Wettbewerbsvorteile.

Die Abgabe von Zertifikaten
Die Abgabe von Zertifikaten
Jährlich müssen Inverkehrbringer bis zum 30.09. gemäß § 8 BEHG nationale Emissionszertifikate (nEZ) an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben, entsprechend den im Vorjahres-Emissionsbericht festgehaltenen Brennstoffemissionen. Ein Zertifikat berechtigt zur Emission von einer Tonne CO2. Eine fehlerfreie Abgabe verhindert hohe Strafzahlungen, die bei hohen Emissionsmengen bis in den siebenstelligen Bereich reichen können und so die wirtschaftliche Existenz gefährden. Erfolgreiche Abgaben erfordern nicht nur rechtzeitigen Zertifikatserwerb, sondern auch die rechtzeitige Schaffung der erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen für die Registerkontoführung.

Führung des Registerkontos im nEHS
Führung des Registerkontos im nEHS
Als Inverkehrbringer von Brennstoffen verwalten Sie als Kontoinhaber ein Registerkonto, auf das Sie Zertifikate transferieren, halten und abgeben müssen. Die Kontobevollmächtigten, Vertreter der juristischen Person, tragen die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Registerkonto, was mit erhöhten Risiken verbunden ist. Unternehmen müssen sicherstellen, dass stets ausreichend qualifizierte Kontobevollmächtigte verfügbar sind, um zeitnah und rechtskonform zu handeln, was jedoch regelmäßige Schulungen und betriebliche Ausfallzeiten mit sich bringt.
BEHG/nEHS Pakete
Sie können zwischen dem BEHG-Paket zur Beratung und Begleitung im BEHG und dem nEHS-Paket zum Zertifikatehandel und zur Registerkontoführung wählen.
Beim BEHG-Paket übernimmt Emissionshändler.com® für seinen Kunden Leistungen wie z. B. die Erstellung des Überwachungsplanes, des CO2-Jahresberichtes und die Vermeidung von Doppelzählungen und –Belastungen.
Im nEHS-Paket wird die Beschaffung und Rückgabe von Zertifikaten übernommen und die Stellung eines externen Kontobevollmächtigten angeboten, der für das Unternehmen die rechtskonforme Registerkontoführung unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips übernimmt.

BEHG-Paket
Unsere BEHG-Paketleistungen umfassen die Erstellung des erforderlichen Überwachungsplans und die Implementierung von internen Prozessen zur Einreichung jährlicher Berichte an die DEHSt-Behörde. Unsere Beratung und Unterstützung decken alle administrativen und überwachenden Aufgaben ab, die Inverkehrbringer erfüllen müssen. Dazu gehören die Identifizierung aller nEHS-pflichtigen Brennstoffe und ihrer Emissionsfaktoren, die Vermeidung von Doppelbelastungen und Doppelerfassungen sowie die Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten in der DEHSt-Plattform.
Für eine detaillierte Übersicht unserer BEHG-Paketleistungen kontaktieren Sie uns bitte.
Wenn Sie nicht nur administrative Entlastung, sondern auch eine wirtschaftlich effiziente und risikoarme Herangehensweise im Handelsbereich suchen, empfehlen wir Ihnen das nEHS-Paket.

nEHS-Paket
Kurz und prägnant: Brennstoff-Inverkehrbringer im nationalen Emissionshandel benötigen einen erfahrenen Partner für Registerführung und Handel mit nationalen Emissionszertifikaten. Emissionshändler bieten rechtskonforme Kontoführung, Zertifikatemanagement und unterstützen bei Anträgen. Das nEHS-Paket umfasst Dienstleistungen wie Kontoeröffnungsanträge, Registrierung von Kontobevollmächtigten und Zugang zum Markt. Das BEHG-Paket wird nEHS-Pflichtigen empfohlen, die eine umfassende Entlastung mit effizientem und risikominimierendem Berichtswesen suchen.

Jetzt Vertragsentwurf anfordern
Ihr BEHG-CO2-Sorglos-Paket
Sie sind Gas- oder Mineralölhändler und wollen mehr Informationen zum nEHS? Sie verwenden Spezialöle, Koks oder Kohle und/oder handeln damit? Sie betreiben eine Müllverbrennung und/oder handeln mit biogenen Brennstoffen? Gerne senden wir Ihnen ein Vertragsentwurf zu einem BEHG- und nEHS-CO2-Sorglos-Paket unverbindlich zu.