Verkehr und Wärme im Emissionshandel

BEHG Beratung und Begleitung für Verkehr und Wärme im Emissionshandel

BEHG Beratung und Begleitung für Verkehr und Wärme im Emissionshandel

Deutschland hinkt bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Emissionsminderung in den "Non-ETS-Sektoren" – also den Sektoren, die nicht vom Europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind – deutlich hinterher. Eine mögliche Verbesserung ist in Sicht, da drohende EU-Sanktionen im Rahmen des neuen Klimaschutzgesetzes (KSG) eine Dringlichkeit schaffen.

Um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, wurden erstmals am 18.12.2019 im KSG Ziele für den Klimaschutz in Deutschland festgelegt. Ein entscheidender Beitrag zur Zielerreichung ist das am 20.12.2019 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das BEHG bildet wiederum die rechtliche Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), das am 01.01.2021 in Deutschland gestartet ist.

Das nEHS ist eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung, die seit Januar 2021 alle CO2-Emissionen erfasst, die bei der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe entstehen. Zukünftig werden somit sowohl die CO2-Emissionen des Straßen- und Schienenverkehrs als auch die durch die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und in kleineren Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-ETS verursachten Emissionen vom nEHS erfasst. Damit werden genau die Sektoren und Bereiche abgedeckt, die außerhalb des bisherigen Europäischen Emissionshandelssystems den Großteil der CO2-Emissionen ausmachen.