Welche Brennstoffe fallen unter das BEHG?

Brennstoffe die unter das BEHG fallen
Zwei Grundsätze: Berichtspflicht und Abgabepflicht
Das BEHG regelt die Anwendung auf CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heiz- und Kraftstoffen wie Koks, Kohle, Benzin, Diesel, Rohöle, Heizöle, tierische/pflanzliche Öle und Fette, Erdgas und Flüssiggase. Energiesteuergesetzlich sind alle Brennstoffe ab Steuerpflichtbeginn als in Verkehr gebracht betrachtet.
Zu den wesentlichen meldepflichtigen, energiesteuerpflichtige Brennstoffen zählen:
ab 2021 | ab 2023 | ab 2024 |
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Benzin | Kohle | Abfälle |
Diesel | Rohöle | |
Heizöle | tierische/ pflanzliche Öle und Fette | |
Erdgas | ||
Flüssiggase |
Standardemissionswerte gelten für bestimmte Brennstoffe, aber eine detailliertere Bewertung ist für Brennstoffe ohne Standardwert erlaubt.
Kohle ist speziell, da sie trotz Energiesteuerbefreiung nach § 37 EnergierStG weiterhin im nEHS meldepflichtig ist. Bei biogenen Brennstoffen gilt seit 2021 Berichtspflicht, aber ausschließlich biogene Brennstoffe sind erst ab 2023 meldepflichtig. Null-Emissionsfaktor gilt, wenn der Bioenergieanteil nachhaltige Standards erfüllt, was bedeutet, dass keine Zertifikate erworben und keine zusätzlichen Kosten für den Endverbraucher entstehen.