Welche Brennstoffe fallen unter das BEHG?

Brennstoffe die unter das BEHG fallen

Brennstoffe die unter das BEHG fallen

Zwei Grundsätze: Berichtspflicht und Abgabepflicht

Das BEHG regelt die Anwendung auf CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heiz- und Kraftstoffen wie Koks, Kohle, Benzin, Diesel, Rohöle, Heizöle, tierische/pflanzliche Öle und Fette, Erdgas und Flüssiggase. Energiesteuergesetzlich sind alle Brennstoffe ab Steuerpflichtbeginn als in Verkehr gebracht betrachtet.

Zu den wesentlichen meldepflichtigen, energiesteuerpflichtige Brennstoffen zählen:

ab 2021 ab 2023 ab 2024
Benzin Kohle Abfälle
Diesel Rohöle  
Heizöle tierische/ pflanzliche Öle und Fette  
Erdgas    
Flüssiggase    

Standardemissionswerte gelten für bestimmte Brennstoffe, aber eine detailliertere Bewertung ist für Brennstoffe ohne Standardwert erlaubt.

Kohle ist speziell, da sie trotz Energiesteuerbefreiung nach § 37 EnergierStG weiterhin im nEHS meldepflichtig ist. Bei biogenen Brennstoffen gilt seit 2021 Berichtspflicht, aber ausschließlich biogene Brennstoffe sind erst ab 2023 meldepflichtig. Null-Emissionsfaktor gilt, wenn der Bioenergieanteil nachhaltige Standards erfüllt, was bedeutet, dass keine Zertifikate erworben und keine zusätzlichen Kosten für den Endverbraucher entstehen.

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